Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Die Versorgung von ca. 18.000 beatmeten und trachealkanülierten Versicherten mit AKI-Bedarf muss über den 30. Oktober 2023 hinaus sichergestellt werden. Das fordert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem Schreiben vom 7. Juni an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf AKI müsse deshalb um zwei Jahre verlängert werden.

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