Antrag

Herzenswünsche erfüllen – Freude schenken!

Keine Frage: Die Maschen im sozialen Netz werden weiter. Ob kleine oder große Bedürfnisse und Notwendigkeiten – vieles fällt durch, was für das Leben behinderter Menschen wichtig ist: Die Möglichkeit einmal verreisen zu können, schnelle und wirksame Hilfe in einer Notlage oder einfach nur ein lang ersehntes Musikinstrument.

Meist lässt sich schon mit einer kleinen überschaubaren Summe ein lang gehegter Herzenswunsch erfüllen, manchmal braucht es auch nur ein Darlehen, das Ausgleich schafft, bis die eigene Kraft wieder trägt.

Die „Stiftung Rückhalt“ weiß um die Sorgen und Nöte der Antragsteller. Sie kann beurteilen, wer tatsächlich welche Unterstützung braucht. Sie gewährleistet, dass zunächst Eigenhilfe und gesetzliche Ansprüche eingesetzt werden, bevor die Gemeinschaftsstiftung einspringt.

Fördergrundsätze

Für die Vergabe der Stiftungsgelder gelten folgende Fördergrundsätze:
Am Jahresanfang legt der Vorstand den für die Förderung zur Verfügung stehenden Betrag und den Förderschwerpunkt des laufenden Jahres fest.

  1. Auf Grund des eingeschränkten Volumens an Fördermittel können nur Anträge von Einzelpersonen mit Wohnsitz im Saarland und von Projekten, die im Saarland umgesetzt werden, bearbeitet werden.
  2. Der Vorstand beschließt nur über Anträge, die so rechtzeitig vorgelegt wurden, dass eine Prüfung des Antrages erfolgen konnte. Die Anträge können formlos gestellt werden. Sie müssen eine ausführliche Beschreibung des Antragsgegenstandes, Art der Behinderung und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers enthalten.
  3. Der Vorstand tritt im Jahr zu 3 Sitzungen zusammen. Nach Möglichkeit sollen diese Sitzungen im Februar, Juni und Oktober sein.
  4. Ein Beschluss des Vorstandes kann auch durch schriftliche oder telefonische Abfrage herbeigeführt werden.
  5. Als Zuwendungsempfänger kommen regelmäßig Einzelpersonen oder Vereinigungen und Verbände in Betracht, die die gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.
  6. Stiftungsmittel sollen nicht eingesetzt werden, wenn eine Förderung durch die Öffentliche Hand, Krankenkassen oder anderer Institutionen möglich ist.
  7. Werden durch eine Förderung Folgekosten verursacht, soll dargelegt sein, wie diese finanziert werden.
  8. Die Vergabe von Mitteln der Stiftung Rückhalt setzt Eigeninitiative und den Einsatz angemessener Eigenmittel voraus.
  9. Fahrzeuge sollen aus Stiftungs-Mitteln nicht beschafft werden.
  10. Sind mehrere Förderer an dem Projekt oder der Einzelbeschaffung beteiligt, ist vor der endgültigen Förderzusage ein Finanzierungsplan für den Fehlbetrag vorzulegen. Der Finanzierungsplan darf keine Darlehensaufnahme einschließen.
  11. Projekte und Beschaffungen dürfen vor der endgültigen Kostenzusage nicht begonnen, bestellt oder bereits geliefert sein.
  12. Die Zuwendungsempfänger haben einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungs-Mittel zu führen.
  13. Der Höchstförderbetrag für Zuwendungen an Einzelpersonen soll 2.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsrichtlinien der „Stiftung Rückhalt“

Die Stiftung Rückhalt wurde im Oktober 2006 gegründet. Gründungmitglieder sind der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V., der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland und die reha gmbh, Werkstatt für behinderte Menschen in Saarbrücken, Neunkirchen und Lebach.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen, Hilfe für in Not geratene behinderte Menschen und deren Angehörige und die soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und den Beruf.
Die Stiftung Rückhalt verpflichtet sich gemäß den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zu handeln.

Jeder ist eingeladen, sich für die Stiftung Rückhalt in Form von Spenden und Zuwendungen zu engagieren. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft unangetastet und soll durch Zustiftungen vermehrt werden. Fördermittel der Stiftung werden aus den jährlichen Erträgen und zusätzlichen Spenden finanziert und werden für Einzelhilfen und zur Projektförderung eingesetzt.
Über die Verwendung der Mittel berät und entscheidet der Vorstand der Stiftung.

Beachten Sie bitte folgende Punkte bei der Antragstellung:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder per Brief mit entsprechenden Anlagen ein.

Die Antragsskizze muss folgende Informationen enthalten:

  • Antragsteller (Name, Funktion, Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  • Projekttitel
  • Projektbeschreibung
  • Erläuterung, inwieweit das Projekt die Förderkriterien der Stiftung Rückhalt erfüllt
  • Beantragtes Förderungsgeld
  • Beschreibung finanzieller Situation des Antragstellers
  • Angebotskopien
  • Ablehnungsschreiben zur beantragten Förderung

Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen. Es gibt keine allgemeinen Antragsfristen. Bitte senden Sie die Antragsskizze formlos als E-Mail an info@stiftung-rueckhalt.de oder:

Stiftung Rückhalt
Im Haus der reha gmbh
Dudweilerstraße 72
66111 Saarbrücken

Die Prüfung kann bis zu 6 Wochen dauern. Wir möchten Sie bitten, während dieser Phase von Nachfragen bei der Stiftung Rückhalt abzusehen. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Den endgültigen Beschluss des Vorstandes zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen schriftlich mit.