Neues Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Ab 2024 soll es in der Pflegeversicherung einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro geben, der frei und flexibel für Leistungen der Verhinderungspflege einsetzbar ist. Das sieht der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum PUEG vor. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen begrüßt dies in seiner Stellungnahme vom 6. März 2023, fordert aber gleichzeitig den Ausbau von speziellen Angeboten der Kurzzeitpflege für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Denn nur, wenn Eltern Unterstützung und Entlastung erhalten, können sie gut für sich und ihre Kinder sorgen.

Die komplette Stellungnahme gibt es hier.