Grundsicherung nach dem SGB XII

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Merkblatt aktualisiert. Es richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaftvoll erwerbsgemindert sind. 

Das jetzt umfassend aktualisierte Merkblatt senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu: info@stiftung-rueckhalt.de, zum Download finden Sie es hier.