Bundestag beschließt neues Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Im April hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes beschlossen, nachdem der zuständige Ausschuss am Mittwoch noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen hatte. Es wird ab dem Jahr 2024 gelten. Bundesweit gibt es 45.000 Unternehmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Künftig sollen Unternehmen ab 60 Mitarbeiter für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen. Neu ist auch, dass Menschen, die aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, in den ersten beiden Jahren ihrer Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.

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