Individuelle Hilfe
Keine Frage: Die Maschen im sozialen Netz werden weiter. Ob kleine oder große Bedürfnisse und Notwendigkeiten - vieles fällt durch, was für das Leben behinderter Menschen wichtig ist: Die Möglichkeit einmal verreisen zu können, schnelle und wirksame Hilfe in einer Notlage oder einfach nur ein lang ersehntes Musikinstrument.
Meist lässt sich schon mit einer kleinen überschaubaren Summe ein lang gehegter Herzenswunsch erfüllen, manchmal braucht es auch nur ein Darlehen, das Ausgleich schafft, bis die eigene Kraft wieder trägt.
Die "Stiftung Rückhalt" weiß um die Sorgen und Nöte der Antragsteller. Sie kann beurteilen, wer tatsächlich welche Unterstützung braucht. Sie gewährleistet, dass zunächst Eigenhilfe und gesetzliche Ansprüche eingesetzt werden, bevor die Gemeinschaftsstiftung einspringt.
Fördergrundsätze
Für die Vergabe der Stiftungsgelder gelten folgende Fördergrundsätze:
Am Jahresanfang legt der Vorstand den für die Förderung zur Verfügung stehenden Betrag und den Förderschwerpunkt des laufenden Jahres fest.
Auf Grund des eingeschränkten Volumens an Fördermittel können nur Anträge von Einzelpersonen mit Wohnsitz im Saarland und von Projekten, die im Saarland umgesetzt werden, bearbeitet werden.
Der Vorstand beschließt nur über Anträge, die so rechtzeitig vorgelegt wurden, dass eine Prüfung des Antrages erfolgen konnte. Die Anträge können formlos gestellt werden. Sie müssen eine ausführliche Beschreibung des Antragsgegenstandes, Art der Behinderung und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers enthalten.
Der Vorstand tritt im Jahr zu 3 Sitzungen zusammen. Nach Möglichkeit sollen diese Sitzungen im Februar, Juni und Oktober sein.
Ein Beschluss des Vorstandes kann auch durch schriftliche oder telefonische Abfrage herbeigeführt werden.
Als Zuwendungsempfänger kommen regelmäßig Einzelpersonen oder Vereinigungen und Verbände in Betracht, die die gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.
Stiftungsmittel sollen nicht eingesetzt werden, wenn eine Förderung durch die Öffentliche Hand, Krankenkassen oder anderer Institutionen möglich ist.
Werden durch eine Förderung Folgekosten verursacht, soll dargelegt sein, wie diese finanziert werden.
Die Vergabe von Mitteln der Stiftung Rückhalt setzt Eigeninitiative und den Einsatz angemessener Eigenmittel voraus.
Fahrzeuge sollen aus Stiftungs-Mitteln nicht beschafft werden.
Die Zuwendungsempfänger haben einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungs-Mittel zu führen.
Der Höchstförderbetrag für Zuwendungen an Einzelpersonen soll 2.000 Euro nicht überschreiten.
Dies geht ganz einfach!
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